Grundsteuer-Modell in Bergisch Gladbach nach Gerichtsurteil in der Kritik

Grundsteuer-Modell in Bergisch Gladbach nach Gerichtsurteil in der Kritik
Neue Unsicherheit bei der Grundsteuer
Teaser: Trotz ausdrücklicher Warnung des Kämmerers beschloss der Stadtrat unterschiedliche Steuersätze für Gewerbe- und Wohnimmobilien bei der neuen Grundsteuer. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat diese Differenzierung nun für rechtswidrig erklärt. Für Bergisch Gladbach hat dies zwar zunächst keine direkten Folgen – doch das gesamte Modell steht nun auf dem Prüfstand.
12. Dezember 2025, 10:51 Uhr
Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft
Artikel: Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wirft Fragen zur Festsetzung der Grundsteuersätze in deutschen Städten auf. Die Richter halten es für unzulässig, dass Gewerbeimmobilien höher besteuert werden als Wohngebäude. Bergisch Gladbach, das genau dieses System anwendet, verfolgt den Fall nun mit großer Aufmerksamkeit.
Das Gericht urteilte, dass erhöhte Grundsteuersätze für nicht zu Wohnzwecken genutztes Land gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Solche Bewertungen seien rechtswidrig, argumentierte das Gericht und wies die Begründung zurück, allein fiskalische Gründe rechtfertigten die Ungleichbehandlung. Zwar betrifft das Urteil Bergisch Gladbach nicht unmittelbar, doch es stellt das eigene Steuermodell der Stadt infrage.
Für Bergisch Gladbach bedeutet die Entscheidung vorerst Abwarten. Eine mögliche Anpassung des Modells könnte die Überarbeitung tausender Bescheide und eine generelle Neuberechnung der Sätze nach sich ziehen. Bis auf Weiteres wird die Stadt den weiteren Rechtsweg abwarten, bevor sie selbst aktiv wird.

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