Kostenloser Infoabend in Velbert klärt über lebensverlängernde Behandlungen auf
Leon FischerKostenloser Infoabend in Velbert klärt über lebensverlängernde Behandlungen auf
Veranstaltung in Velbert: Kostenlose Infoabend zu lebensverlängernden Behandlungen
Das Pflegeamt der Stadt Velbert veranstaltet gemeinsam mit der Bergischen Diakonie Aprath und dem SKFM Velbert/Heiligenhaus einen öffentlichen, kostenlosen Informationsabend zum Thema lebensverlängernde medizinische Maßnahmen. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 26. März, in der Villa B (Höferstraße 37) statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich – interessierte Bürger:innen sowie gesetzliche Betreuer:innen sind herzlich willkommen.
Der Abend beginnt um 17:00 Uhr und endet gegen 18:30 Uhr. Als Referent führt Sebastian Schmitz, Fachmann vom SAPV-Dienst (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) Mettmann, durch das Programm. Er erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen zu lebensverlängernden Maßnahmen und stellt Hilfsmittel vor, die bei Entscheidungsprozessen unterstützen.
Aktuelle Entwicklungen im deutschen Recht In den letzten Jahren hat es bedeutende Änderungen in der deutschen Gesetzgebung zu diesem Thema gegeben. Grundlegende Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2020, 2022 und 2024 – etwa zu Sterbehilfe und Zwangsernährung – haben die Patientenautonomie gestärkt. Das 2023 in Kraft getretene Betreuungsrechtsreformgesetz schreibt vor, dass Pflegebehörden bei ethisch komplexen Entscheidungen palliativmedizinische Teams einbinden müssen. Auch die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, zuletzt 2022 und 2025 aktualisiert, fordern weniger zwanghafte Eingriffe und mehr interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Ziel der Veranstaltung Der Abend soll Betroffenen, Angehörigen und Betreuer:innen Klarheit über die aktuellen gesetzlichen Regelungen und Unterstützungsmöglichkeiten verschaffen. Die Teilnehmer:innen erhalten einen Überblick über ihre Rechte und verfügbare Ressourcen. Die Veranstaltung steht im Kontext der Bestrebungen, medizinethische Grundsätze, rechtliche Vorgaben und individuelle Entscheidungsfreiheit in der Sterbebegleitung in Einklang zu bringen.






