Öffnungszeiten Kreis Viersen nimmt Winterpause

Öffnungszeiten Kreis Viersen nimmt Winterpause
Öffnungszeiten: Kreis Viersen macht Winterpause
Die Kreisverwaltung Viersen bleibt vom 24. Dezember bis zum 2. Januar geschlossen. Am Dienstag, dem 23. Dezember, endet der Publikumsverkehr bereits um 14 Uhr. Die Mitarbeiter in den Einrichtungen und Fachbereichen sind ab dem 5. Januar wieder erreichbar.
Kreisverwaltung Viersen stellt Betrieb über die Feiertage ein
Vom 24. Dezember bis zum 2. Januar stellt die Kreisverwaltung Viersen ihren Betrieb ein. Die meisten öffentlichen Dienstleistungen – darunter Ämter und kulturelle Einrichtungen – ruhen in dieser Zeit. Einige unverzichtbare Angebote bleiben jedoch aktiv oder nehmen kurz nach der Pause ihren Dienst wieder auf.
Ab Dienstag, dem 23. Dezember, schließen die Dienststellen bereits um 14 Uhr. Das Kreisarchiv, die Volkshochschule sowie das Büro der Kreismusikschule bleiben bis zum 5. Januar unbesetzt. Auch das Freilichtmuseum Niederrhein hat an Heiligabend und am ersten Weihnachtsfeiertag geschlossen.
Die Kreisvolkshochschule Viersen öffnet am Montag, dem 5. Januar, wieder ihre Türen. Anmeldungen zu Kursen sind bereits online unter www.kreis-viersen-vhs.de oder per E-Mail an [email protected] möglich. Der Unterricht an der Kreismusikschule startet wieder am Mittwoch, dem 7. Januar, während das Sekretariat erst ab dem 5. Januar besetzt ist.
Trotz der Feiertagsschließung läuft der Winterdienst wie gewohnt weiter: Die Bauhöfe des Kreises räumen und streuen bei Bedarf die Straßen. Bei dringenden Umweltfragen erreichen Bürger die Kreisleitstelle unter +49 2162 8195 100. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sollte zunächst die Polizei kontaktiert werden – diese schaltet dann den Bereitschaftsdienst des Jugendamts ein.
Die meisten Fachbereiche und Behörden nehmen am 5. Januar ihren regulären Betrieb wieder auf. Auch die Zulassungsstelle Kempen hält sich an diesen Zeitplan, wobei es hier einzelne Ausnahmen geben kann.
Während die meisten öffentlichen Einrichtungen in Viersen über die Feiertage geschlossen bleiben, sind wichtige Funktionen wie Straßeninstandhaltung und Notfalldienste weiterhin sichergestellt. Ämter, Schulen und Kultureinrichtungen öffnen schrittweise Anfang Januar – der volle Betrieb wird spätestens ab dem 5. Januar wiederaufgenommen.

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