20 March 2026, 02:02

Rechtsgutachten revolutioniert DSGVO-Auskunftsersuchen und Entschädigungsansprüche

Liniendiagramm, das Pipeline-Vandalismus-Vorfälle in Nigeria von 2002 bis 2011 zeigt, mit begleitendem erklärendem Text.

Rechtsgutachten revolutioniert DSGVO-Auskunftsersuchen und Entschädigungsansprüche

Am 12. September 2025 legte Generalanwalt Maciej Szpunar ein wegweisendes Rechtsgutachten im Fall C-526/24 (Brillen Rottler) vor, das sich mit dem Missbrauch von Betroffenenanfragen nach Art. 15 DSGVO (sogenannte DSGVO-Auskunftsersuchen) befasst. Das Gutachten präzisiert, unter welchen Umständen Unternehmen solche Anfragen als "übermäßig" zurückweisen dürfen, und erweitert den Rahmen für Entschädigungsansprüche bei Datenschutzverstößen.

Das Gutachten bestätigt, dass Unternehmen ein Auskunftsersuchen nur dann ablehnen dürfen, wenn sie nachweisen, dass die Anfrage selbst missbräuchlich ist und den Zielen der DSGVO zuwiderläuft. Die Hürden sind hoch: Jede Ablehnung muss begründet, verhältnismäßig und lückenlos dokumentiert sein. Das Auskunftsrecht bleibt ein grundlegendes Schutzinstrument – Ablehnungen sollten daher nur in Ausnahmefällen erfolgen.

Szpunar stellte zudem klar, dass Betroffene bei jedem Verstoß gegen die DSGVO – und nicht nur bei rechtswidriger Datenverarbeitung – Schadensersatz geltend machen können. Selbst wenn ein Schaden aus einem technischen oder verfahrensrechtlichen Verstoß entsteht, steht Betroffenen nach Artikel 82 DSGVO ein Anspruch auf Entschädigung zu. Die Ausübung dieses Rechts kann allein nicht als missbräuchlich gewertet werden.

Der Fall reiht sich in eine wachsende Zahl von Klagen wegen des Missbrauchs von Auskunftsersuchen ein, die seit dem Urteil zur Österreichischen Post im Mai 2023 zunehmen. Zwar liegen keine genauen Zahlen vor, doch verzeichnen Gerichte – darunter der Bundesgerichtshof (BGH) – eine steigende Anzahl solcher Streitfälle. Der BGH hatte im November 2024 sogar ein Verfahren nach Artikel 82 als grundlegend eingestuft.

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Das Gutachten unterstreicht, dass Unternehmen bei der Bearbeitung von DSGVO-Auskunftsersuchen besondere Vorsicht walten lassen müssen, da Ablehnungen nur bei klaren Anzeichen von Missbrauch zulässig sind. Gleichzeitig stärkt es die Entschädigungsrechte von Betroffenen und stellt sicher, dass diese bei jedem schädigenden DSGVO-Verstoß Schadensersatz verlangen können. Für Unternehmen bedeutet dies strengere Prüfungspflichten bei Anfragen – und ein erhöhtes Haftungsrisiko.

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