Silvesterfeiern: Wer zahlt bei Feuerwerksunfällen und Sachschäden?

Silvesterfeiern: Wer zahlt bei Feuerwerksunfällen und Sachschäden?
Silvesterfeiern in Deutschland bringen oft Feuerwerk – und Unfälle mit sich. Wenn etwas schiefgeht, springen Versicherungen ein, um die Kosten zu tragen. Ob Sachschäden oder Personenschäden: Verschiedene Policen schützen Anwohner bei Fahrlässigkeit oder wenn kein Verantwortlicher ermittelt werden kann.
Feuerwerksunfälle sind an Silvester häufig, besonders in Nordrhein-Westfalen und bundesweit. Wenn es zu Verletzungen oder Schäden kommt, ist der Verursacher oft nicht auszumachen. In solchen Fällen müssen Betroffene auf die eigene Versicherung zurückgreifen, um die Kosten zu decken.
Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, wenn jemand versehentlich eine andere Person durch Feuerwerk verletzt. Vorsätzliche Handlungen sind jedoch ausgeschlossen. Bei fahrlässigen Verletzungen springt die Krankenversicherung für die Arztkosten ein. Führt die Verletzung zu dauerhaften Beeinträchtigungen, kann eine Unfallversicherung zusätzliche Leistungen erbringen. Auch Sachschäden durch Feuerwerk sind über verschiedene Policen abgedeckt: Die Gebäudeversicherung zahlt bei Schäden an der Bausubstanz, während die Hausratversicherung für beschädigte Möbel, Teppiche oder sogar Wasserschäden durch Löscharbeiten aufkommt. Autofahrer mit Voll- oder Teilkaskoversicherung sind gegen Vandalismus oder Feuerwerksschäden an ihren Fahrzeugen abgesichert. Bleibt der Verursacher unbekannt, hilft eine private Unfallversicherung weiter – sie deckt langfristige gesundheitliche Folgen ab, selbst wenn niemand zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Da Feuerwerksunfälle an Silvester häufig vorkommen, spielen Versicherungen eine zentrale Rolle bei der Risikoabdeckung. Kranken-, Haftpflicht- und Sachversicherungen sorgen dafür, dass Arztkosten, Reparaturen und Personenschäden geregelt werden, ohne die Betroffenen finanziell zu überlasten. Das System setzt auf bestehende Policen, um Schäden zu regulieren – egal, ob sie durch Fahrlässigkeit oder nicht aufklärbare Vorfälle entstanden sind.

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