Abwasser-Urlaubsausweise ab 5. Dezember: Fristen und Pflichten für Eigentümer

Admin User
1 Min.
Eine Stadtansicht mit zahlreichen Gebäuden und einem sichtbaren Wasserzeichen am unteren Bildrand.

Abwasser-Urlaubsausweise ab 5. Dezember: Fristen und Pflichten für Eigentümer

Meldung der Stadt Bergisch Gladbach.

Veröffentlichungsdatum: 4. Dezember 2025, 05:00 Uhr MEZ

Schlagwörter: Versorgung, Finanzen, Banken & Versicherungen

Text: Die Stadtentwässerung Bergisch Gladbach beginnt am 5. Dezember 2025 mit der Zusendung der Wasserzähler-Urlaubsausweise an Grundstückseigentümer:innen. Die ausgefüllten Ausweise müssen bis zum 14. Januar 2026 zurückgesandt werden, um eine Schätzung der Verbrauchswerte auf Basis früherer Abrechnungen zu vermeiden.

Ab dem 5. Dezember 2025 übernimmt die Deutsche Post E-POST Solutions GmbH, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Post AG, die Verteilung der Urlaubsausweise. Eigentümer:innen sind verpflichtet, die Zählerstände für Trinkwasser, Betriebswasser und – sofern vorhanden – Zwischenzähler direkt auf den beigefügten Ausweisen zu dokumentieren.

Wichtig: Die Frist für die Rückmeldung der Zählerstände endet am 14. Januar 2026. Bei versäumter Abgabe erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der Vorjahreswerte. Die kombinierten Gebührenbescheide für 2025 und 2026 werden voraussichtlich im Februar verschickt.