Gericht kippt Grundsteuer-Sätze: Vier Großstädte müssen Bescheide zurücknehmen

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Gericht kippt Grundsteuer-Sätze: Vier Großstädte müssen Bescheide zurücknehmen

Richterliche Entscheidung zum Grundsteueraufkommen löst Wirbel aus - CDU ruft zur Ruhe auf

Solingen - Die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgelegten höheren Steuersätze für die Grundsteuer auf gewerbliche Grundstücke innerhalb ihrer jeweiligen Gemeinden verletzen das verfassungsmäßige Steuergerechtigkeitsprinzip. Folglich sind alle auf diesen Sätzen beruhenden Grundsteuerfestsetzungen unwirksam. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied dies am 4. Dezember 2025. Diese Nachricht hat in 'politischer Solingen' für Aufsehen gesorgt.

2025-12-06T07:52:13+00:00

Politik und Gesetzgebung, Politik, Allgemeinheit

Verwaltungsgerichtsurteil zu Grundsteuer sorgt für Aufruhr – CDU mahnt zur Ruhe

Solingen – Die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgesetzten höheren Steuersätze zur Berechnung der Grundsteuer auf nichtwohnliche Immobilien verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Folglich sind alle darauf basierenden Grundsteuerbescheide rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 4. Dezember 2025. Die Nachricht sorgt in der "politischen Landschaft Solingens" für Aufsehen.

Ein aktuelles Gerichtsurteil stellt die Grundsteuerbewertung in mehreren deutschen Großstädten infrage. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte das bisherige System am 4. Dezember 2025 für rechtswidrig und löste damit eine Debatte zwischen den Parteien aus. Unterdessen hat Wien neue Steuersätze vorgeschlagen, doch mit konkreten Änderungen der Satzungen ist frühestens 2027 zu rechnen.

Von der Entscheidung betroffen sind Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen, wo die höheren Sätze für gewerbliche Immobilien als ungerechtfertigt eingestuft wurden. Die Städte hatten differenzierte Hebesätze eingeführt, die das Urteil nun in Frage stellt. Die Freien Demokraten (FDP) begrüßten das Verdikt als klare Lösung der seit Langem schwelenden Diskussion.

Die CDU-Finanzexperten Carsten Becker und Dirk Errestink zeigten sich zurückhaltend. Becker, einer der Initiatoren des CDU-Vorschlags, betonte, dass vor 2027 keine konkreten Änderungen der Grundsteuersatzungen geplant seien. Errestink fügte hinzu, das Urteil sei noch nicht rechtskräftig und könne angefochten werden. Beide riefen zur Gelassenheit auf und warnten vor überstürzten Reaktionen.

Wien hat unterdessen einen Entwurf für gestaffelte Grundsteuersätze vorgelegt. Darin enthalten sind mögliche Zuschläge bei Umwidmungen von Flächen sowie umfassendere Reformen des Grundsteuerrechts. Die Pläne sind an das Haushaltsbegleitgesetz 2025 und weitere steuerliche Anpassungen geknüpft. In den kommenden Monaten werden sie von Haushaltsausschüssen und Gesetzgebungsgremien geprüft.

Die CDU hält an ihrer Linie fest, die Steuerlast für Bürger zu verringern, bleibt aber offen für differenzierte Sätze. Becker und Errestink wiederholten ihren Appell zur Ruhe und betonten, der Prozess solle ohne unnötige Verwerfungen weiterlaufen.

Das Urteil hat vorerst für Verunsicherung gesorgt, doch könnten Rechtsmittel den Ausgang noch ändern. Wiens geplante Steuerreformen durchlaufen nun die gesetzgeberischen Instanzen, wobei endgültige Änderungen frühestens 2027 in Kraft treten. Die Diskussion über eine gerechte Grundbesteuerung bleibt damit ungelöst – Parteien und Kommunen bereiten sich auf weitere Verhandlungen vor.