Millionen-Topf für die Sanierung von Sportstätten

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Ein Stadion mit Flutlicht, Eisengittern, Zuschauern, stehenden Personen, Werbetafeln, Anzeigetafeln, Überwachungskameras, Flaggen und Dekorationen.

Millionen-Topf für die Sanierung von Sportstätten

Millionen-Förderprogramm für die Sanierung von Sportanlagen

Teaser: Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ unterstützt Vorhaben von Städten und Gemeinden für Sportanlagen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Für den Förderzeitraum 2025/2026 stehen Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro bereit.

19. Dezember 2025

Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft, Sport

Deutsche Städte und Gemeinden erhalten jetzt die Möglichkeit, ihre Sportstätten mit Bundesförderung zu modernisieren. Das Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ stellt Mittel für Projekte mit regionaler oder bundesweiter Relevanz bereit. Anträge müssen bis zum 15. Januar 2026 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eingereicht werden.

Für die aktuelle Förderrunde 2025/2026 sind 333 Millionen Euro vorgesehen. Die Gelder fließen in die Sanierung von Turnhallen, Hallen- und Freibädern, Sportplätzen, Umkleidekabinen, Sanitäranlagen und Lagerräumen. Bewilligte Projekte müssen bis Ende 2031 abgeschlossen sein.

Kommunen werden aufgefordert, Eigenmittel einzubringen, doch der Bund kann bis zu 75 Prozent der Kosten übernehmen, sofern die Gemeinde eine finanzielle Notlage nachweist. In Marl haben bereits mehrere Vereine Anträge gestellt, darunter für die Modernisierung des Sportkomplexes der Willy-Brandt-Schule, des Kunstrasenplatzes des FC Marl sowie des Guido-Heiland-Bads. Stand 23. Dezember 2025 liegen noch keine weiteren Details zu teilnehmenden Städten oder Gemeinden vor. Die offizielle Liste der Antragsteller und geförderten Projekte wurde noch nicht veröffentlicht. Vereine mit Fragen können sich an das Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit unter amt68@ourwebsite wenden.

Ziel der Förderung ist die Modernisierung der Sportinfrastruktur in ganz Deutschland – mit Fokus auf Einrichtungen, die der breiten Öffentlichkeit zugutekommen. Kommunen haben bis Mitte Januar Zeit, ihre Pläne einzureichen, während bewilligte Projekte die Fertigstellungsfrist bis 2031 einhalten müssen.