Deichmann klagt gegen Gebühren für das duale System der Verpackungsentsorgung

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Verschiedene Schuhe auf einem Baumwollkarton mit einer Wand im linken oberen Eck.

Schuhkartonsstreit: Warum Deichmann wegen Entsorgungskosten klagt - Deichmann klagt gegen Gebühren für das duale System der Verpackungsentsorgung

Der Schuhhändler Deichmann geht rechtlich gegen eine Aufsichtsbehörde wegen Entsorgungsgebühren vor. Das Unternehmen argumentiert, es werde ungerechtfertigt für das duale Studium von Karton-Schuhkartons belastet. Ein Gericht in Gelsenkirchen verhandelt den Fall an diesem Freitag, eine Entscheidung wird voraussichtlich bis mittags erwartet.

Deichmann verkaufte im vergangenen Jahr rund 90 Millionen Paar Schuhe in Deutschland. Die meisten Kunden ließen die Schachteln im Geschäft zurück, statt sie mitzunehmen. Dennoch besteht die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) darauf, dass der Händler Gebühren für das duale Studium des Abfallsystems zahlen muss, das für die Haushaltsrecycling-Entsorgung zuständig ist.

Die Gerichtsentscheidung wird klären, ob Deichmann weiterhin das duale Studium des Abfallsystems finanzieren muss. Sollte der Händler Recht bekommen, könnten die Schuhpreise aufgrund geringerer Betriebskosten stabil bleiben oder leicht sinken. Das Urteil wird voraussichtlich gegen Mittag nach der mündlichen Verhandlung verkündet.